Mit dem Kauf oder der Verlängerung eines bestehenden Abonnements für Orchester- oder Kammerkonzerte erhalten Sie 20% Rabatt (mit Ausnahme von Abo H5) auf den Nettoeinzelkartenpreis. Zusätzlich erhalten Sie acht bzw. fünf (bei Abo H5 und K5) Gutscheine pro Abokarte (Gültigkeit nur in der jeweiligen Spielzeit), die Ihnen den Besuch weiterer Konzerte zu einer Ermäßigung von 20% auf den Nettoeinzelkartenpreis ermöglichen (nicht für Öffentliche Generalproben, Benefizkonzerte, Open-Air-Konzerte, sowie Konzerte mit Fremdveranstaltern). Die Gutscheine sind übertragbar und können bei München Ticket und allen angeschlossenen Vorverkaufsstellen eingelöst werden. Bitte achten Sie bei Internetbuchungen auf die Hinweise auf der Rückseite der Gutscheine. MVV gratis: Die Abo- und Einzelkarten berechtigen Sie am Veranstaltungstag zur kostenlosen Benutzung von MVV-Verkehrsmitteln im MVV-Gesamtbereich (Ausnahme: Karten für die öffentlichen Generalproben). Die Hinfahrt darf frühestens um 15 Uhr, bei Vorstellungsbeginn vor 18 Uhr frühestens drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn angetreten werden. Die Rückfahrt muss bis Betriebsschluss beendet sein. Abonnenten erkennen folgende Bedingungen an:
Ein Abonnement der Münchner Philharmoniker bietet Ihnen viele Vorteile. Beim Kauf eines neuen oder mit der Verlängerung eines bestehenden Abos für Orchester- oder Kammerkonzerte erhalten Sie mindestens 20 Prozent Nachlass auf den Nettoeinzelkartenpreis, mit Ausnahme von Abo h5. Mit der Abokarte haben Sie die Möglichkeit weitere Konzerte der Münchner Philharmoniker zu besuchen. Sie erhalten bei Vorlage Ihrer Abokarte im Vorverkauf eine Ermäßigung von ca. 20 Prozent auf den Nettoeinzelkartenpreis. Ausgenommen davon sind Öffentliche Generalproben, Benefizkonzerte, Open-Air-Konzerte, das Uni-Konzert, die Veranstaltungen im Rahmen von „Ristorante Allegro“, die „KlangWelten“- Konzertreihen sowie Konzerte mit Fremdveranstaltern. Bitte achten Sie bei Onlinebuchungen auf die Hinweise auf unserer Internetseite unter www.mphil.de.
MVV-Nutzung: Mit einer Abo-Einzelkarte können Sie am Veranstaltungstag die Verkehrsmittel im gesamten MVV-Bereich nutzen. Die MVV-Gebühr ist im Kartenpreis enthalten. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den Eintrittskarten. Das gilt jedoch nicht bei Karten für die Öffentlichen Generalproben. Abonnenten erkennen folgende Bedingungen an:
1. Übertragbarkeit
Falls Sie einen Abo-Termin nicht wahrnehmen können, dürfen Sie für einzelne Konzerte Ihre Abo-Karte einer dritten Person in Ihrem Namen übertragen. Oder Sie können sich für eine Gebühr von 2 € je Karte im Abo-Büro oder an der Abend-/Tageskasse eine Einzelersatzkarte ausstellen lassen. Dafür müssen Sie lediglich Ihre Abo-Karte vorlegen. Bitte beachten Sie, dass der Weiterverkauf von Eintrittskarten nur zulässig ist, wenn der geforderte Preis den auf der betreffenden Eintrittskarte ausgewiesenen nicht übersteigt. Bei Zuwiderhandlung ist die Direktion der Münchner Philharmoniker berechtigt, den Abonnementvertrag sofort zu kündigen und eine Strafgebühr in Höhe von 100 € zu verlangen.
2. Änderungen, Verlegungen, Erstattungen
Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen sind nicht beabsichtigt, bleiben aber vorbehalten und begründen weder den Austritt aus dem Abonnement während der Konzertsaison noch den Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abo-Karten. Nicht besuchte Abo-Konzerte können nicht rückvergütet werden und berechtigen auch nicht ersatzweise zum Besuch anderer Konzerte. Nur bei Konzertausfällen wird der Abonnementpreis anteilig erstattet. Aufgrund etwaiger technischer oder künstlerischer Anforderungen bestimmter Programme ist es uns nicht möglich, einen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz in der jeweiligen Kategorie des Abonnements zu garantieren.
3. Serien- und Platztausch
Ein Serien- oder Platztausch ist ausschließlich vor Beginn der neuen Saison möglich. Ihre Änderungswünsche richten Sie bitte bis 1. April schriftlich an das Abo-Büro. Die neuen Plätze werden Ihnen ebenfalls schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz in der jeweiligen Kategorie des Abos.
4. Termintausch
Wenn Sie an einem Konzert nicht teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, den Termin innerhalb der Konzertsaison zu tauschen. Ein Tausch in das Sonder-konzert der Freunde und Förderer am 17.11.12, das Silvesterkonzert am 31.12.2012 und das Uni-Konzert am 10.06.13 ist nicht möglich, da diese Konzerte zu Sonderpreisen verkauft werden. Die Tauschmöglichkeit können Sie zweimal während der Konzertsaison in Anspruch nehmen. Wenn ein Tausch außerhalb des Konzertprogrammes gewünscht wird muss dieser vor dem Vorverkaufsbeginn (siehe Konzertchronologie) angemeldet und innerhalb einer Woche bearbeitet werden! Grundsätzlich wird zunächst innerhalb einer Preiskategorie getauscht. Wenn dort nicht genügend Plätze vorhanden sind, kann auch in eine niedrigere Preiskategorie gewechselt werden. Der Differenzbetrag wird jedoch nicht erstattet. Die Zahlung eines Aufpreises für eine höhere Kategorie ist nicht möglich. Wer tauschen möchte, muss die Abo-Karte rechtzeitig im Abo-Büro vorlegen. Ist ein Termintausch nicht möglich, annoncieren Sie Ihre Karten am besten in der Karten-Tauschbörse.
5. Ausstellung von Ersatzkarten
Sollten Sie Ihre Abo-Karte verlegt oder beim Konzertbesuch vergessen haben, können Sie sich an der Abend-/Tageskasse gegen eine Gebühr von jeweils 2 € eine Ersatzkarte ausstellen lassen. Haben Sie die Abo-Karte verloren, können Sie sich im Abo-Büro eine Abo-Ersatzkarte ausstellen lassen. Für die Bearbeitung berechnen wir 5 € je Abo-Karte.
6. Ermäßigung für Schwerbehinderte und Rollstuhlfahrer
Schwerbehinderte erhalten gegen Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises bis spätestens 1. April der laufenden Spielzeit eine Ermäßigung von 50 Prozent auf den Nettoeinzelkartenpreis für die anschließende Spielzeit. Sofern eine Begleitperson erforderlich und dies im Schwerbehinderten-ausweis angegeben ist, wird der Begleitung ebenfalls eine 50-prozentige Ermäßigung gewährt. Dies gilt auch für Begleitpersonen von Rollstuhlfahrern, die in jedem Fall erforderlich sind. Für Rollstuhlfahrer stehen 15 kostenlose Plätze zur Verfügung.
7. Änderung der Anschrift
Wenn sich Ihre Adresse ändert, teilen Sie das bitte umgehend dem Abo-Büro schriftlich mit.
8. Verlängerung oder Kündigung
Sie erwerben das Abonnement jeweils für eine Konzertsaison. Es verlängert sich automatisch um eine Konzertsaison, wenn der Abonnent oder die Direktion der Münchner Philharmoniker nicht bis 1. April der laufenden Saison schriftlich kündigt.
9. Zahlungsweise
Bitte beachten Sie nach Erhalt der Rechnung unbedingt das angegebene Zahlungsziel. Sie können auch per Lastschriftverfahren bezahlen. Die Abo-Karten werden nach Zahlungseingang versandt, frühestens im August, spätestens jedoch eine Woche vor dem ersten Konzert Ihrer Abo-Reihe.
10. Änderungen der Abo-Bedingungen
Die Direktion der Münchner Philharmoniker behält sich vor, die Abonnementbeding- ungen und -preise für die jeweils kommende Konzertsaison zu ändern. Entsprechende Änderungen werden den Abonnenten im Jahresprogramm mitgeteilt.
Abonnementbüro
Tel. 089/480 98-55 00
Fax 089/480 98-54 00
Öffnungszeiten:
Mo-Do 9.30 bis 18.00 Uhr
Fr 9.30 bis 13.00 Uhr
abo.philharmoniker(at)muenchen.de
Sie möchten Ihre Abokarten zum Tausch oder Verkauf anbieten? Oder suchen selbst Karten für ein Konzert? Vielleicht werden Sie in unserer Kartentauschbörse fündig. mehr