Vertragspartner beim Kartenkauf sind die Münchner Philharmoniker, soweit sie als Veranstalter auftreten. Dies gilt auch dann, wenn der Kartenverkauf durch Dritte erfolgt. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur zulässig, wenn der geforderte Preis den von den Münchner Philharmonikern festgelegten Eintrittspreis nicht übersteigt. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 100 fällig. Die Münchner Philharmoniker behalten sich außerdem weitere rechtliche Schritte vor.
Bild- und Tonaufzeichnungen während der Konzerte sind untersagt. Mobiltelefone und Uhren mit Signalfunktion sind vor dem Konzert auszuschalten.
Besetzungs- und Programmänderungen begründen grundsätzlich keinen Anspruchauf Erstattung des Kartenpreises.
Abonnementbedingungen
Mit dem Kauf oder der Verlängerung eines bestehenden Abonnements für Orchester- oder Kammerkonzerte erhalten Sie 20% Rabatt (mit Ausnahme von Abo H5) auf den Nettoeinzelkartenpreis. Zusätzlich erhalten Sie acht bzw. fünf (bei Abo H5 und K5) Gutscheine pro Abokarte (Gültigkeit nur in der jeweiligen Spielzeit), die Ihnen den Besuch weiterer Konzerte zu einer Ermäßigung von 20% auf den Nettoeinzelkartenpreis ermöglichen (nicht für Öffentliche Generalproben, Benefizkonzerte, Open-Air-Konzerte, sowie Konzerte mit Fremdveranstaltern). Die Gutscheine sind übertragbar und können bei München Ticket und allen angeschlossenen Vorverkaufsstellen eingelöst werden. Bitte achten Sie bei Internetbuchungen auf die Hinweise auf der Rückseite der Gutscheine.
MVV gratis: Die Abo- und Einzelkarten berechtigen Sie am Veranstaltungstag zur kostenlosen Benutzung von MVV-Verkehrsmitteln im MVV-Gesamtbereich (Ausnahme: Karten für die öffentlichen Generalproben). Die Hinfahrt darf frühestens um 15 Uhr, bei Vorstellungsbeginn vor 18 Uhr frühestens drei Stunden vor Veranstaltungsbeginn angetreten werden. Die Rückfahrt muss bis Betriebsschluss beendet sein.
Abonnenten erkennen folgende Bedingungen an:
1. Übertragbarkeit
Sie können Ihre Abokarte einer dritten Person in Ihrem Namen zum Besuch einzelner Konzerte übertragen. Wenn Sie Ihre Abokarte nicht an Dritte weitergeben möchten, besteht die Möglichkeit, sich Einzelersatzkarten ausstellen zu lassen (siehe 4. Termintausch). Dies er-folgt nur gegen Vorlage der Abokarte im Abobüro oder an der Abend-/Tageskasse (Gebühr 1 € je Einzelersatzkarte). Bitte beachten Sie, dass der Weiterverkauf von Eintrittskarten nur zulässig ist, wenn der geforderte Preis den auf der betreffenden Eintrittskarte ausgewiesenen nicht übersteigt. Bei Zuwiderhandlung ist die Direktion der Münchner Philharmoniker berechtigt, den Abonnementvertrag sofort zu kündigen. Es wird eine Strafgebühr von 100 € fällig.
2. Änderungen, Verlegungen, Erstattungen
Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen sind nicht beabsichtigt, bleiben aber vorbehalten und begründen weder den Austritt aus dem Abonnement während der Konzertsaison noch den Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch von Abokarten. Nicht besuchte Abokonzerte können weder rückvergütet noch durch die Berechtigung zum Besuch anderer Konzerte ersetzt werden. Anteilige Abonnementpreiserstattungen werden nur bei Konzertausfällen vorgenommen. Aufgrund etwaiger technischer oder künstlerischer Anforderungen bestimmter Programme ist es uns nicht möglich, einen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz in der jeweiligen Kategorie des Abonnements zu garantieren.
3. Serien- und Platztausch
Dieser Tausch ist ausschließlich zur neuen Saison möglich. Änderungswünsche richten Sie bitte bis 1. April schriftlich an das Abobüro. Die neuen Plätze werden Ihnen schriftlich mitgeteilt.
4. Termintausch
Wenn Sie an einem Konzert nicht teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, den Platz innerhalb des gleichen Konzertprogramms zu tauschen (Ausnahmen: Sonderkonzerte mit erhöhten Preisen und Benefizkonzerte). Diese Tauschmöglichkeit kann bis zu zweimal in der Saison in Anspruch genommen werden und ist möglichst vor Vorverkaufsbeginn anzumel-den. Grundsätzlich wird der Tausch in der gleichen Preiskategorie vorgenommen und richtet sich nach den noch vorhandenen Plätzen. Gegebenenfalls kann auch in eine niedrigere Preiskategorie gewechselt werden, wobei der Differenzbetrag nicht erstattet wird. Aufpreiszahlungen für eine höhere Kategorie sind nicht möglich. Sollte bei einem Orchesterkonzert keine Tauschmöglichkeit bestehen, ist dies im Jahresprogramm ausgewiesen. Die Bearbeitungsgebühr für den Tausch beträgt 1 € je Karte. Für den Tausch muss die Abokarte vor dem betreffenden Konzert im Abobüro vorgelegt werden.
5. Ausstellung von Ersatzkarten
Haben Sie Ihre Abokarte verlegt oder beim Konzertbesuch vergessen, können Sie sich an der Abend-/Tageskasse eine Einzelersatzkarte ausstellen lassen (Gebühr: 1 € je Einzelersatzkarte). Sollten Sie die Abokarte verloren haben, können Sie sich auch eine Aboersatzkarte im Abobüro ausstellen lassen (Gebühr: 2,50 € je Abo-karte).
6. Ermäßigung für Schwerbehinderte und Rollstuhlfahrer
Schwerbehinderte erhalten gegen Vorlage einer Kopie des Schwerbehinderten-ausweises bis spätestens 1. April der laufenden Spielzeit eine Ermäßigung von 50% auf den Nettoeinzelkartenpreis für die anschließende Spielzeit. Sofern eine Begleitperson erforderlich ist (Angabe im Schwerbehindertenausweis), wird dieser eine Ermä-ßigung in gleicher Höhe gewährt.
Für Rollstuhlfahrer stehen 15 kostenlose Plätze zur Verfügung. Auch hier erhält die notwendige Begleitperson eine Ermäßigung von 50% auf den Nettoeinzelkartenpreis.
7. Änderung der Anschrift
Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Anschrift dem Abobüro umgehend schriftlich mit.
8. Verlängerung bzw. Kündigung
Das Abonnement wird jeweils für eine Konzertsaison erworben. Es verlängert sich automatisch um eine Konzertsaison, wenn der Abonnent oder die Direktion der Münchner Philharmoniker nicht bis zum 1. April der laufenden Saison schriftlich kündigen.
9. Zahlungsweise
Nach Rechnungserhalt ist das Abonnement bis zum auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu bezahlen. Die Abokarten werden nach Bezahlung, frühestens im August, spätestens jedoch eine Woche vor dem ersten Konzert Ihrer Aboreihe versandt. Die Zahlung ist auch auf dem Wege des Lastschriftverfahrens möglich.
10. Änderungen der Abonnementbedingungen
Die Direktion der Münchner Philharmoniker behält sich vor, die Abonnementbedingungen und -preise für die jeweils kommende Konzertsaison zu ändern. Entsprechende Änderungen werden den Abonnenten im Jahresprogramm mitgeteilt.