Vertragspartner beim Kartenkauf sind die Münchner Philharmoniker, soweit sie als Veranstalter auftreten. Dies gilt auch dann, wenn der Kartenverkauf durch Dritte erfolgt. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nur zulässig, wenn der geforderte Preis den von den Münchner Philharmonikern festgelegten Eintrittspreis nicht übersteigt. Bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von € 100 fällig. Die Münchner Philharmoniker behalten sich außerdem weitere rechtliche Schritte vor.
Bild- und Tonaufzeichnungen während der Konzerte sind untersagt. Mobiltelefone und Uhren mit Signalfunktion sind vor dem Konzert auszuschalten. Besetzungs- und Programmänderungen begründen grundsätzlich keinen Anspruch auf Erstattung des Kartenpreises.
Falls Sie ein Konzert Ihrer Abo-Reihe nicht besuchen können, ist Ihre Abo-Karte an eine andere Person übertragbar. Zudem können Sie Ihre Abo-Karte zum auf der Karte ausgewiesenen oder einem geringeren Preis weiterverkaufen. Bei Zuwiderhandlung ist die Direktion der Münchner Philharmoniker berechtigt, Ihren Abonnementvertrag sofort zu kündigen und eine Strafgebühr in Höhe von 100 € zu erheben.
Programm-, Termin- und Besetzungsänderungen bleiben uns vorbehalten und begründen weder Ihren Austritt aus dem Abonnement während der Konzertsaison noch den Anspruch auf Rücknahme oder Umtausch Ihrer Abo-Karten. Nicht besuchte Abo-Konzerte können wir nicht rückvergüten. Auch ein Besuch anderer Konzerte ersatzweise ist nicht möglich. Bei Konzertausfällen erstatten wir Ihnen den Abonnementpreis anteilig. Zudem ist es uns aufgrund technischer oder künstlerischer Anforderungen bei bestimmten Programmen nicht möglich, Ihnen einen Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz in der jeweiligen Preiskategorie Ihres Abonnements zu garantieren.
Vor Beginn einer neuen Saison können Sie in eine andere Abo-Reihe tauschen oder innerhalb Ihres bestehenden Abonnements einen anderen Sitzplatz wählen. Bitte teilen Sie unserem Abo-Büro Ihre Änderungswünsche ab dem Kündigungsdatum telefonisch unter 089 480 98 55 00 mit oder kommen Sie persönlich ins Abo-Büro.
Wenn Ihnen der Besuch eines Ihrer Abo-Konzerte nicht möglich ist, können Sie im Rahmen von acht Konzertterminen 2 x pro Saison bzw. bei vier Konzertterminen 1 x auf einen anderen Termin innerhalb der Konzertsaison tauschen. Der Tausch in ein beliebiges Abo-Konzert ist möglich, wenn Sie dies spätestens vier Wochen vor dem Konzerttermin Ihres Abo-Konzertes bei uns im Abo-Büro anmelden. Bei Tauschwünschen mit weniger als vier Wochen Vorlauf können wir Ihnen einen Tausch nur innerhalb des gleichen Konzertprogramms anbieten. Die Vorlage Ihrer Abonnementkarte(n) im Abo-Büro ist nicht länger erforderlich. Grundsätzlich tauschen wir nach Verfügbarkeit und innerhalb der Preiskategorie, die Sie abonniert haben. Wenn dort kein Platz verfügbar ist, bieten wir Ihnen einen Platz in einer niedrigeren Preiskategorie an. Die Erstattung des Differenzbetrages ist ebenso wie der Tausch in eine höhere Preiskategorie nicht möglich. Ein nachträglicher Termintausch ist ausgeschlossen. Ausgenommen vom Tausch sind das Silvesterkonzert, Jugend- und Sonderkonzerte sowie das jährliche Uni-Konzert. Ist ein Termintausch über uns nicht möglich, empfehlen wir Ihnen unsere Kartentauschbörse, um Ihre Karten anzubieten bzw. nach den von Ihnen gewünschten Karten zu suchen.
Sollten Sie Ihre Abo-Karte verlegt oder zum Konzertbesuch vergessen haben, stellen wir Ihnen an der Abend- bzw. Tageskasse Ersatzkarten gegen 2 € Gebühr je Karte aus. Haben Sie alle Eintrittskarten Ihres Abonnements verloren, erhalten Sie im Abo-Büro Ersatzkarten für die laufende Saison gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 € je Karte.
Schwerbehinderte ab einem Grad von 50 % erhalten gegen Vorlage einer Kopie des Schwerbehindertenausweises bis zum 1. April der laufenden Spielzeit eine Ermäßigung von 50 % auf den Netto-Einzelkartenpreis für das Abo der folgenden Spielzeit. Die im Schwerbehindertenausweis angegebene Begleitperson erhält ebenfalls diese Ermäßigung.
Für Rollstuhlfahrende stehen in der Isarphilharmonie im Gasteig HP8 18 Plätze zur Verfügung, bei den Kammerkonzerten im Künstlerhaus 10 Plätze. Der Preis richtet sich nach der jeweiligen Preiskategorie. Bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises erhalten Rollstuhlfahrende die entsprechende Ermäßigung. Falls eine Begleitperson mitgenommen wird, ist diese kostenfrei.
Bitte teilen Sie unserem Abo-Büro Ihre Adressänderung schriftlich per Post oder E-Mail an abo.philharmoniker(at)muenchen.de mit.
Sie erwerben Ihr Abonnement jeweils für eine Konzertsaison. Es verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, sofern es nicht durch Sie bzw. die Direktion der Münchner Philharmoniker bis zum 1. April der laufenden Saison schriftlich gekündigt wird. Im Falle Ihrer Kündigung freuen wir uns über die Angabe Ihrer Kündigungsgründe, um unsere Angebote ggf. verbessern zu können.
Ihr Abonnement können Sie per Überweisung oder per SEPA-Lastschrift bezahlen. Ein Formular zur Erteilung Ihres SEPA-Lastschriftmandats erhalten Sie im Abo-Büro bzw. zum Ausdrucken auf unserer Homepage unter mphil.de. Bei Änderung Ihrer Bankverbindung bitten wir Sie, das SEPA-Lastschriftmandat neu zu erteilen. Dazu benötigen wir das entsprechende Formular mit Ihrer Originalunterschrift – per Post oder persönlich im Abo-Büro. Bitte beachten Sie das Zahlungsziel auf Ihrer Rechnung. Die Abo-Karten schicken wir Ihnen nach Zahlungseingang im Laufe des Monats August zu, spätestens jedoch bis eine Woche vor Beginn Ihrer Abo-Reihe.
Die Direktion der Münchner Philharmonikerbehält sich vor, die Abonnementbedingungen und -preise für die jeweils kommende Konzertsaison anzupassen. Die gültigen Abo-Bedingungen können Sie auch auf unserer Website mphil.de nachlesen.
Das U30-Abo richtet sich an Personen im Alter von 6 bis einschließlich 29 Jahren. Zur Buchung benötigen wir die Kopie des Lichtbildausweises der Person. Es gelten die üblichen Abo-Bedingungen der Münchner Philharmoniker, außer im Hinblick auf Übertragbarkeit und zusätzlicher Kaufkarten. Hierfür gilt: Das U30-Abo kann grundsätzlich auf jede Person im Rahmen der Altersbegrenzung übertragen werden. Eine Übertragung auf Personen über 30 Jahre ist auch gegen Aufpreiszahlung leider nicht möglich.